Geschenkgutschein 15 €
- Artikel-Nr. 814-001
Das perfekte Geschenk für alle Wildliebhaber.
Natürlich Genuss verschenken im Wert von 15,00 €*
Sie erhalten im Anschluss an Ihre Bestellung eine Email mit Ihrem Gutschein als PDF im Anhang. Einfach ausdrucken und an den markierten Stellen falten. Somit erhalten Sie kinderleicht einen wunderschönen Gutschein.
*Mindestbestellwert bei Einlösen des Gutscheines beträgt 15,00 €.
Keine Barauszahlung. Drucker nötig.
Einlösbar für alle Wildwurst-& Wildfleischspezialitäten, ausgenommen sind alle Spirtuosen.
- ✓ Wildfleisch ausschließlich aus heimischer Jagd
- ✓ hochwertig und natürlich — ohne synthetische Zusätze
- ✓ zerlegt, veredelt und verpackt von wenigen erfahrenen Personen
Nachhaltig speisen
Ein Produkt aus dem Kreislauf der Natur
Wildfleisch ist ein Hochgenuss aus der Natur — dem haben wir uns auf Schloss Eichicht versprochen. In einer Zeit in dem das Ausmaß der Massentierhaltung mit all seiner Schrecklichkeit und den Folgen für Umwelt, Ressourcen, Wirtschaft, Mensch und Tier immer deutlicher und den Menschen immer bewusster wird, wollen wir den Markt für gesundes und nachhaltiges Fleisch öffnen.
Wir haben den Wildbrethandel Schloss Eichicht mit dem Ziel gegründet, Wildbret überregional als echte Alternative gegenüber massenindustriell hergestellter Fleischwaren anzubieten. Denn mit der Massentierhaltung geht ein hoher Flächenverbrauch und damit verbunden die Zerstörung von natürlichen Lebensräumen einher. Hinzu kommt der hohe Wasserbedarf, Wasserverschmutzung sowie Emissionen von Treibhausgasen. Nicht zu vergessen der ethische Aspekt, ein Tier des Verzehrs wegen in kürzester Zeit möglichst effektiv und kostengünstig zu züchten, nicht artgerecht zu halten und ihn Stress und Angst auszusetzen.
Wildfleisch entgegen entspringt der Natur und einem natürlichen Kreislauf, der sich aus dem Zusammenleben von Mensch und Tier ergibt. Kaum ein Jäger würde zur Jagd gehen, würde nicht das erlegte Tier durch die Weiterverwendung als Nahrungsmittel aufgewertet und geehrt werden.
Dabei ist der Jäger verpflichtet auf einen artenreichen und gesunden Wildbestand zu achten. Nur unter Achtung von Schonzeiten, Tierschutzgesetzen und Einhaltung strenger Abschussrichtlinien ist der Jäger berechtigt, überpopuliertes Wild der Natur zu entnehmen. Wird dieses Wild anschließend dem Verzehr für Menschen zugänglich gemacht, schließt sich der Kreislauf.