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Wildankauf

Wildankauf

Jagdschule Schloss Eichicht

Wir kaufen sauber gestrecktes Wild zu fairen Preisen an!

Mit Verantwortung und Weitblick verarbeiten wir in unserer Wildfleischerei auf Schloss Eichicht Wild auf traditionelle Art und Weise zu hochwertigen Wildspezialitäten. Dazu kaufen wir in der Jagdsaison saubere, einwandfreie Wildtiere an (geringelt), gestreckt nach höchsten Werten. Wir verstehen uns als verlässlicher Partner für Konsumentinnen und Konsumenten sowie Jägerinnen und Jäger, die unsere Philosophie schätzen und leben.

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Inmitten der Region Naturpark Thüringer Schiefergebirge/Obere Saale, befindet sich unsere 2022 in Betrieb genommene, höchsten Maßstäben entsprechende Wildmetzgerei direkt auf dem Schlossgelände in Eichicht, in unmittelbarer Nachbarschaft zu unserem Hofladen und unserer Jagdschule. Als regionaler, EU zertifizierter Betrieb für Wildbret, sind wir an einer langfristigen Kooperationen mit Jägerinnen und Jägern aus Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Bayern interessiert.

Wir freuen uns auf ein Kennenlernen!

Wir bieten für interessierte Jägerinnen und Jäger die Möglichkeit, Freitags zwischen 15 und 19 Uhr unsere Wildmetzgerei auf Schloss Eichicht zu besichtigen und uns persönlich kennenzulernen. Bitte melden Sie sich bei uns, damit wir einen persönlichen Termin vereinbaren können.
NEU!!

Diese Voraussetzungen müssen für den Wildankauf erfüllt sein:

Aktuelle Preisliste Wildankaufspreise Schloss Eichicht

Hier findest du unsere vollständigen Ankaufbedingungen und Ankaufspreise Stand 10/2022

Der Download erfolgt als PDF Datei.

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Hier findest du uns...

Die Wildannahme erfolgt jederzeit nach vorheriger telefonischer Absprache direkt an unsere
Metzgerei von Montag bis inkl. Donnerstag.
 
Kontaktdaten:

Wildanlieferung Leander Wundrak: 0171/4333357
Kaufm. Fragen Max Buchholz: 0171/5601689

Schloss Eichicht GmbH & Co. KG
Schloßstraße 1
07338 Kaulsdorf OT Eichicht

* Voraussetzung für die nachfolgende Regelung: Die Ausbildung zum Jäger und die abschließende Prüfung wurden in Thüringen absolviert. Als Kundige Person gemäß Anhang III (Besondere Anforderungen), Abschnitt IV (Fleisch von frei lebendem Wild), Kapitel I (Ausbildung von Jägern in Gesundheits- und Hygienefragen) der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 des Europäischen Parlaments und der Rates vom 29. April 2004 mit spezifischen Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs in Verbindung mit § 4 (Zusätzliche Anforderungen an die Abgabe kleiner Mengen von erlegtem Wild) des Artikels 2 der Verordnung zur Durchführung von Vorschriften des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts vom 8. August 2007 (Tierische Lebensmittel- Hygieneverordnung – Tier-LMHV.